Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Zuständigkeiten

Anzeige eines Sterbefalles

Trauerrose Rahmen.jpg

Die Anzeige wird von unserem Bestattungsunternehmen Kröll aufgenommen und an unser Standesamt weitergeleitet.

Mitzubringende Dokumente:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss
  • Meldenachweis des Verstorbenen

Diese Dokumente geben Sie dem Bestattungsunternehmen Kröll, das sich auch um die Beerdigung der verstorbenen Person kümmert. Hier können Sie auch die benötigten Sterbeurkunden bestellen, die dann von unserem Standesamt ausgestellt werden.

Sterbeurkunden können mit 1. November 2014 von jedem Standesamt in Österreich ausgestellt werden. Das heißt, stirbt z.B. jemand in Schwaz, muss man nicht mehr nach Schwaz, sondern kann diese auch in jedem anderen österreichischen Standesamt ausstellen lassen.

Folgende Unterlagen sind dazu vorzulegen:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. bei einem ausländischen Staatsbürger den Personalausweis oder Reisepass (statt Staatsbürgerschaftsnachweis)

Gebührensatz: € 9,30

Im allgemeinden wird nur noch eine Sterbeurkunde ausgestellt.

Sollten Sie zusätzliche Fragen haben, rufen Sie uns einfach an.