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Bauzeitenregelung

Bauzeitenregelung (gem. Gemeinderatsbeschlüssen vom 16. Mai, 2. Juli 2002 und 22.04.2003 und vom 23.03.2006):

In der Sommersaison:

Im Zeitraum 1. Juli bis 20. September keine Bagger- und Abbrucharbeiten.

In der Wintersaison

gilt die Regelung betreffend Bagger- und Abbrucharbeiten vom 20. Dezember bis 20. März des Folgejahres.

Bauzeiten:

In der Hauptsaison: Montag - Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr, am Samstag ist Ruhetag.

In der Nebensaison ist die Bautätigkeit an Werktagen ab 7:30 erlaubt. Ab dem 2. Samstag im Oktober an Samtagen bis 12:00 Uhr.

Im Übrigen ist die Baulärmverordnung 1998 (LGBI. 91/1998) einzuhalten.