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Biomüll

Abfallgebührenordnung der Marktgemeinde Mayrhofen 09. Dezember 2004

 Bioabfälle bzw. kompostierbare Abfälle (näheres siehe Formular Merkblatt Bioabfall) sind gesondert zu sammeln und zur Abfuhr bereit zu stellen. Die Abfuhr erfolgt jeden Dienstag (Formular).

Für die Sammlung von Bioabfällen (kompostierbare Abfällen) sind folgende Behältnisse zu verwenden:

  • für private Haushalte die in der Gemeinde erhältlichen 10-Liter-Bioabfallsäcke mit der Aufschrift "BIO-ABFALL Umweltzone Zillertal", welche in den in der Gemeinde erhältlichen grünen Biomüllbehälter (10 l oder 25 l) zur Abfuhr bereitzustellen sind.
  • in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben sowie in anderen Gewerbebetrieben bzw. Wohnanlagen ab 5 Einheiten die Festbehälter aus Kunststoff mit 120 Litern Inhalt.

Ausgenommen von der Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Bioabfall sind Haushalte und  Betriebe, die eine ordnungsgemäße Eigenkompostierung auf ihrem Grundstück betreiben. Diese Haushalte und Betriebe müssen dies schriftlich der Gemeinde mitteilen (siehe Formular Eigenkompostierer).

Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen Mitarbeiter bzw. die Umweltzone Hinteres Zillertal - Tel.: +43 (0) 5282 55066. Detaillierte Informationen können auch der Müllabfuhrordnung bzw. Abfallgebührenordnung im Themenbereich VERORDNUNGEN / GEBÜHRENORDNUNGEN (LINK HIER)entnommen werden.

Formulare