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Eheschließung - Anmeldung

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Erster Schritt auf dem Weg zur Traumhochzeit ist die offizielle Anmeldung ("Aufgebot") im Standesamt.

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Es ist möglich in jedem Standesamt in Österreich heiraten zu können, ohne das Aufgebot beim Wohnsitzstandesamt erledigen zu müssen. Eheschließungen außerhalb Österreich benötigen ein Ehefähigkeitszeignis (LINK hier),das nach wie vor im Wohnsitzstandesamt beantragt werden muss. Namensänderungen nicht gemeinsamer Kinder, können jetzt auch im Standesamt erledigt werden, vormals nur auf der Bezirkshauptmannschaft möglich. Auch Altfälle (Eheschließungen und Geburten vor dem 01.04.2013) können noch einmal eine Familiennamensänderung durchführen.

Die wichtigste Aufgabe der/des Standesbeamtin/Standesbeamten vor der Eheschließung ist die Prüfung etwaiger Ehehindernisse und die Entgegennahme von Erklärungen der Verlobten - insbesondere über die Namensführung in der Ehe.

Im Zuge der Anmeldung wird weiters Folgendes erledigt:

  • Aufnahme der Personaldaten
  • Festlegung des Trauungstermines
  • Besprechung des Trauungsablaufes
  • Besichtigung des Trauungssaales
  • Bezahlung der Gebühren

Erforderliche Unterlagen:

  • Abschrift aus dem Geburtenbuch
  • Staatsbürgerschaftsnachweis - bei ausländischen Staatsbürgern nur Reisepass oder Personalausweis
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Heiratsurkunden von Vorehen
  • Nachweise über die Auflösung von Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder

Ausländische Staatsbürger benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis (LINK hier) sowie eine Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt. Dieses erhält man beim Standesamt des Heimatortes.

Trauzeugen:

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Trauzeugen sind nicht mehr zwingend notwendig, man muss aber eine Verzichtserklärung abgeben.

Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Sprache verstehen. Die Trauzeugen müssen ihre Identität vor der Trauung mit einem gültigen Lichtbildausweis nachweisen.