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Eheschließung - Namensführung

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Im Zuge der Anmeldung zur Eheschließung wird unter anderem vereinbart, welchen Familiennamen Sie nach der Eheschließung führen wollen.
Sofern Sie österreichische Staatsbürger sind, stehen Ihnen folgende Varianten zur Wahl:

  • Beibehaltung der bisherigen Familiennamen 

Beide Eheschließenden behalten den Familiennamen bei.

  • Gemeinsamer Familienname

Die Antragssteller geben mittels namensrechtlicher Erklärung bekannt einen gemeinsamen Familiennamen führen zu wollen.

  • Gemeinsamer Familienname und Doppelname

Wie nach der bisherigen Rechtslage wird es auch weiterhin möglich sein, dass ein Ehegatte, dessen Familienname nicht gemeinsamer Familienname wird, seinen Familiennamen unter Setzung eines Bindestriches voran oder hintan beifügen kann.

  • Gemeinsamer Familiendoppelname (NEU)

Die Antragssteller geben mittels namensrechtlicher Erklärung bekannt einen Doppelnamen als gemeinsamen Familiennamen führen zu wollen.

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 Bei Nichtösterreichern richtet sich die Möglichkeit der Namensführung nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates - unsere Standesbeamtin informiert Sie gerne!

ACHTUNG: Sollte sich durch die Eheschließung Ihr Familienname ändern, sind Sie verpflichtet, verschiedene Behörden bzw. Firmen darüber zu informieren.