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Eheschließung

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In Österreich gilt seit 01. März 1938 der Grundsatz der obligatorischen Zivilehe, das heißt, dass eine gültige Eheschließung nur dann zustande kommt, wenn sie vor einer/einem Standesbeamtin/Standesbeamten in ihrem/seinem örtlichen Zuständigkeitsbereich vorgenommen wird.
Vor dem 01. März 1938 wurden Eheschließungen nur vom Pfarrer durchgeführt und in Kirchenbüchern eingetragen.
Vom 01. August - 31. Dezember 1938 wurden Trauungen in der Bezirkshauptmannschaft vorgenommen und seit dem 01. Jännger 1939 gibt es die Standesämter.
Nur kirchlich durchgeführte Eheschließungen bewirken in Österreich keine staatliche Rechtsgültigkeit (=keine Namensänderung, kein Pensionsanspruch, keine Erbrechte etc.)

Die Eheschließung und auch die dazugehörende Niederschrift für die "Ermittlung der Ehefähigkeit" kann seit dem 1. November 2013 bei jedem Standesamt in Österreich durchgeführt werden.

Gebühren Ausser Haus Trauung: Für Trauungen außerhalb der Amtsräumlichkeiten € 54,00 gem.TP 28 der Bundesverwaltungsabgabenverordnung sowie zusätzlich € 350,00 für jedes teilnehmende Amtsorgan (§ 1 Abs.5 der Kommissionsgebührenverordnung 2017-KGebV).

Folgende Unterlagen sind dazu vorzulegen:

  • Geburtsurkunden 
  • Staatsbürgerschaftsnachweise
  • wenn gemeinsame Kinder, Geburtsurkunden und Vaterschaftsanerkennungen
  • wenn Vorehen, Heiratsurkunde mit Scheidungsurteil der letzten Ehe
WICHTIG:

Bisher wurden Eheschließungen am Standesamt, wenn alle Unterlagen vorhanden waren, in kürzester Zeit (1 - 2 Tage) durchgeführt. Mit dem 1. November 2014 ist es leider so, dass dies bis zu 14 Tage dauern kann, außer die Daten der Personen sind im Zentralen Personenstandsregister bereits freigegeben. Ansonsten müssen diese vom Geburtsstandesamt freigegeben werden und dieses hat dafür bis zu 14 Tage Zeit. Deshalb ist es wichtig, dass alle Unterlagen vorgelegt werden um somit den Zeitraum etwas zu verkürzen.

LINK Anmeldung zur Eheschließung
LINK Ablauf der Trauung
LINK Namensführung
LINK Eheschließung im Ausland

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