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Eheschließung im Ausland

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Für viele Paare ist es heute eine reizvolle Vorstellung, nicht auf die herkömmliche Art und Weise in Österreich zu heiraten, sondern für diesen besonderen Tag auch einen besonderen Ort im Ausland zu wählen.

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der jweiligen Vertretungsbehörde in Österreich bzw. beim Standesamt der Eheschließung direkt, welche Dokumente und Nachweise Sie vorlegen müssen.

Als nächstes besorgen Sie die geforderten Dokumente. In den meisten Fällen wird man folgende Papiere verlangen:

  • neue Geburtsurkunde / Geburtenbuchabschrift
  • Reisepass
  • Heiratsurkunden und Scheidungspapiere aller Vorehen
  • Ehefähigkeitszeugnis

Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie am Standesamt des Hauptwohnsitzes. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung, dass Sie im Ausland Ihren Partner heiraten können und diese Eheschließung auch in Österreich anerkannt wird. Bei der Antragstellung sind deshalb dieselben Dokumente wie für eine Eheschließung im Inland nötig.

Lassen Sie alle Dokumente beglaubigen, da Sie sonst im Ausland nicht anerkannt werden. Da das Thema Beglaubigung sehr komplex ist, empfehlen wir Ihnen, mit uns Kontakt aufzunehmen!

Zusätzlich müssen alle deutschsprachigen Papiere von einem beeideten Dolmetscher übersetzt werden.

Nach Ihrer Hochzeit erhalten Sie vom ausländischen Standesamt eine Heiratsurkunde ausgestellt. Auch dieses Dokument müssen Sie von einem beeideten Dolmetscher übersetzen und von den jeweiligen Behörden beglaubigen lassen. Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls am Standesamt.

Vergessen Sie bitte nicht, nach Ihrer Rückkehr verschiedene Behörden bzw. Firmen von Ihrer Eheschließung und der Änderung Ihres Familiennamens zu verständigen.