Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Zuständigkeiten

Kanalbenützungsgebühr

Die Kanalbenützungsgebühr wird in der Marktgemeinde Mayrhofen nach dem Punktesystem der WassergenossenschaftMayrhofen erhoben. Dabei werden die einzelnen Objekte wie folgt bewertet:

Einschätzprotokoll

Zusätzlich wird für Gewerbebetriebe ein Gewerbezuschlag festgesetzt. Die Gesamtzahl der so ermittelten Punkte ist somit die Bemessungsgrundlage  für die Kanalbenützungsgebühr. Pro Punkt wird ein Betrag von € 4,80 verrechnet.