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Müllgrundgebühr

Abfallgebührenordnung der Marktgemeinde Mayrhofen vom 09.12.2004 (Aufsichtsbehördlich genehmigt zu Geschäftszahl 1b-5161/33 vom 07.01.2003)

Der Gebührenanspruch auf die Müllgrundgebühr entsteht mit der Bereitstellung von Einrichtungen und Anlagen zur Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen sowie der Abfallberatung. Die Müllgrundgebühr beträgt derzeit jährlich € 8,69 je Einheit der Bemessungsgrundlage.

Eine Einheit der Bemessungsgrundlage ist laut Gebührenordnung zu berechnen bei:

Bemessungrundlage  fürEinheit
Haushalte  je gemeldeter Person
Gewerbe- und Industriebetriebeje 30 Betriebsfläche
Handelsbetriebeje 10 m² Betriebsfläche
Gastronomiebetriebeje 2 Sitzplätze
Beherbergungsbetriebeje 150 Gästenächtigungen des Vorjahres

Detaillierte Informationen können der Müllabfuhrordnung bzw. Abfallgebührenordnung im Themenbereich VERORDNUNGEN - GEBÜHRENORDNUNGEN (LINK hier) entnommen werden.