Abfallgebührenordnung der Marktgemeinde Mayrhofen vom 09.12.2004 (Aufsichtsbehördlich genehmigt zu Geschäftszahl 1b-5161/33 vom 07.01.2003)
Der Gebührenanspruch auf die Müllgrundgebühr entsteht mit der Bereitstellung von Einrichtungen und Anlagen zur Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen sowie der Abfallberatung. Die Müllgrundgebühr beträgt derzeit jährlich € 8,69 je Einheit der Bemessungsgrundlage.
Eine Einheit der Bemessungsgrundlage ist laut Gebührenordnung zu berechnen bei:
Bemessungrundlage für | Einheit |
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Haushalte | je gemeldeter Person |
Gewerbe- und Industriebetriebe | je 30 m² Betriebsfläche |
Handelsbetriebe | je 10 m² Betriebsfläche |
Gastronomiebetriebe | je 2 Sitzplätze |
Beherbergungsbetriebe | je 150 Gästenächtigungen des Vorjahres |
Detaillierte Informationen können der Müllabfuhrordnung bzw. Abfallgebührenordnung im Themenbereich VERORDNUNGEN - GEBÜHRENORDNUNGEN (LINK hier) entnommen werden.