Geschätzte Gemeindebevölkerung !

Als öffentlicher Dienstleistungsbetrieb sind wir um Zufriedenheit der Gemeindebevölkerung mit unseren Arbeiten stets bemüht.

Weil wir aber alle nicht fehlerlos sind, sind wir auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung angewiesen, wenn der Gemeinde Missstände nicht bekannt sind, oder deren Behebung eine zu lange Zeitspanne in Anspruch nimmt.

Verbesserungen können wir auch damit erzielen, dass unsere geschätzten Bürgerinnen und Bürger von dieser "Beschwerdeecke" Gebrauch machen und uns Wünsche, Beschwerden und Anregungen auch auf diesem Wege bekannt geben. Die Gemeindebevölkerung ist daher herzlich eingeladen, diese „Beschwerdeecke“ zu befüllen und damit zur Qualitätsverbesserung un­serer Arbeit beizutragen.

Natürlich sind wir bei dieser Information um möglichst genaue An­gaben bemüht, welche jedenfalls folgende Daten beinhalten sollten:

a)    Name, Adresse und Mobiltelefonnummer der Informations­person;

b)    Beschreibung, welcher Umstand behoben werden soll, z.B. ge­naue Lage einer kaputten Lampe etc.)

Vielen Dank für Eure Mithilfe !

Euer Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Reisepass dringend benötigt 

Hinweis

Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website. 

Es gibt drei Möglichkeiten, um schneller zu seinem Reisepass zu gelangen:

  • Expresspass: Der Expresspass ist ein normaler Reisepass, der bei der Produktion und der Zustellung (in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen) bevorzugt behandelt wird.
  • Ein-Tages-Expresspass: Der Ein-Tages-Expresspass ist ein normaler Reisepass, der am nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag, außer feiertags) mit einem Botendienst zugestellt wird.
    Ausführliche Informationen zu den Kosten für einen Expresspass bzw. einen Ein-Tages-Expresspass für Personen ab 12 Jahren sowie für Kinder bis 12 Jahre finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
  • Notpass: Für besonders dringende Fälle wird der zeitlich befristete Notpass (z.B. für die Dauer einer Reise) direkt bei der Passbehörde ausgestellt (enthält keinen Chip). Ausführliche Informationen zum Thema "Notpass" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Achtung

Nicht alle Staaten akzeptieren einen Notpass bzw. knüpfen an die Verwendung weitere Voraussetzungen (z.B. USA, Türkei, Indonesien). Die letztgültigen Einreisebedingungen können nur über eine Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 4a, 17 Abs.Passgesetz (PassG)

Letzte Aktualisierung: 23. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres