Geschätzte Gemeindebevölkerung !

Als öffentlicher Dienstleistungsbetrieb sind wir um Zufriedenheit der Gemeindebevölkerung mit unseren Arbeiten stets bemüht.

Weil wir aber alle nicht fehlerlos sind, sind wir auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung angewiesen, wenn der Gemeinde Missstände nicht bekannt sind, oder deren Behebung eine zu lange Zeitspanne in Anspruch nimmt.

Verbesserungen können wir auch damit erzielen, dass unsere geschätzten Bürgerinnen und Bürger von dieser "Beschwerdeecke" Gebrauch machen und uns Wünsche, Beschwerden und Anregungen auch auf diesem Wege bekannt geben. Die Gemeindebevölkerung ist daher herzlich eingeladen, diese „Beschwerdeecke“ zu befüllen und damit zur Qualitätsverbesserung un­serer Arbeit beizutragen.

Natürlich sind wir bei dieser Information um möglichst genaue An­gaben bemüht, welche jedenfalls folgende Daten beinhalten sollten:

a)    Name, Adresse und Mobiltelefonnummer der Informations­person;

b)    Beschreibung, welcher Umstand behoben werden soll, z.B. ge­naue Lage einer kaputten Lampe etc.)

Vielen Dank für Eure Mithilfe !

Euer Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Vor dem Umzug – Checkliste

Checkliste - Vor dem Umzug
  Tätigkeit Erledigt
Bisheriger Wohnsitz Fristgerechte Kündigung des alten Mietvertrages
Ein befristeter Mietvertrag endet mit Ablauf der Mietvertragsbefristung. Die Mieterin/der Mieter kann den befristeten Mietvertrag nach einem Jahr vorzeitig kündigen, dann gilt die vereinbarte Kündigungsfrist oder eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Ein unbefristeter Mietvertrag kann jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
 
Daueraufträge für Miet-, Betriebs- und Energiekosten der alten Wohnung kündigen  
Miet-Endabrechnung anfordern  
 Ab-/Ummeldung Fernwärme/Gas und Strom   
Telefon/Internet  
Radio und Fernsehen (OBS)  
Kabelanschluss  
Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung
Eventuell Informationen über Sperrmüll-Entsorgungsmöglichkeiten in Ihrer Gemeinde einholen
 
Rechtzeitige Anmeldung in einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung/Schule/einem Hort  
 Übersiedlung Nachsendeauftrag für die Post beantragen  
Haushaltsversicherung rechtzeitig über den bevorstehenden Umzug informieren (in der Regel gilt der Versicherungsschutz auch für den Umzug)  
Zählerstände ablesen - Gas, Strom, Wasser, Heizung (in der alten und neuen Unterkunft!)  
Terminvereinbarung für die Wohnungsübergabe und -übernahme (Übergabeprotokoll)  
Sonderurlaub der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber melden  
Gegebenenfalls Ablöse mit der Nachmieterin/dem Nachmieter klären und Übernahme von Einrichtungsgegenständen schriftlich bestätigen lassen  
Den Zustand der neuen Wohnung vor dem Einzug dokumentieren (z.B. Übernahmeprotokoll und Fotos)  
Gegebenenfalls zwecks steuerlicher Absetzbarkeit alle Umzugsbelege sammeln (z.B. Rechnungen der Spedition, Beleg für die Benzinkosten, die Kosten für Verpackungsmaterial und Werkzeug, Renovierungskosten, Maklergebühren etc.  
Gegebenenfalls eine kurzfristige Halteverbotszone für das Be- und Entladen des Umzugswagens organisieren  
Einrichtung der neuen Wohnung anhand des Grundrisses planen  
Gegebenenfalls Renovierungsarbeiten in der alten und/oder neuen Wohnung planen und abstimmen  
Gegebenenfalls ein Umzugsunternehmen mit der Übersiedelung beauftragen  
Gegebenenfalls Umzugshelfer, Verpackungskartons und Transporter organisieren sowie einen Umzugstermin fixieren  
Eventuell Parkerlaubnis zurücklegen  

Hinweis

Diese Checkliste versteht sich als Leitfaden für Ihren Umzug und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion