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Am 19. April werden wieder zahlreiche Brauchtumsfeuer entzündet.
Sowohl die Bezirkshauptmannschaft Schwaz (Schreiben vom 13.3.2014) als auch die Umweltabteilung des Landes (Schreiben vom 25.3.2014) haben eine zusammenfassende Darstellung über die rechtlichen Rahmenbedingungen an die Gemeinden mit der Bitte um Beachtung ausgesandt.
Zusammenfassend sind somit Brauchtumsfeuer unter folgenden Gesichtspunkten zulässig:
Mit Kontrollen der Osterfeuer von Seiten der Bergwacht und Exekutivorganen ist auch in diesem Jahr zu rechnen, welche bei Nichtbeachtung Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz erstatten!
Der Bürgermeister:
Günter Fankhauser
07.04.2014
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