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Am Karsamstag werden wieder viele Osterfeuer entzündet und es ist besondere Vorsicht geboten!

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Am Karsamstag werden wieder viele Osterfeuer entzündet und es ist besondere Vorsicht geboten!

Am 19. April werden wieder zahlreiche Brauchtumsfeuer entzündet.

Sowohl die Bezirkshauptmannschaft Schwaz (Schreiben vom 13.3.2014) als auch die Umweltabteilung des Landes (Schreiben vom 25.3.2014) haben eine zusammenfassende Darstellung über die rechtlichen Rahmenbedingungen an die Gemeinden mit der Bitte um Beachtung ausgesandt. 

Zusammenfassend sind somit Brauchtumsfeuer unter folgenden Gesichts­punkten zulässig:

  • es dürfen nur biogene Materialien (Materialien pflanzlicher Herkunft, ins­besondere Holz, Schilf, Rebholz, Grasschnitt und Laub) in trocke­nem Zustand verwendet werden;
  • nicht angezündet werden dürfen Materialien wie Altreifen, Gummi, nicht naturbelassenem (behandeltem) Holz, Kunststoffen, Lacken, syn­thetischen Materialien, Verbundstoffen;
  • das Abbrennen an anderen Tagen, als den gesetzlich anerkannten, ist nicht erlaubt (Verordnung des Landeshauptmannes vom 20.2.2011);
  • bei starkem Wind, bei großer Trockenheit oder ohne entsprechende Über­wachung und Nachkontrolle ist das Abbrennen zu unterlassen;
  • es ist insbesondere eine körperlich und geistig geeignete Aufsicht bis zum Ende, d.h. bis zum Erlöschen der Glutnester, sicher zu stellen;
  • bei Witterungsverhältnissen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes be­günstigen, ist das Entzünden von Feuer auch in Waldnähe untersagt;
  • es sind Mittel der ersten Löschhilfe in ausreichender Menge bereit zu hal­ten (Gartenschlauch, Feuerlöscher);
  • die Verwendung von Brandbeschleunigern ist verboten.

Mit Kontrollen der Osterfeuer von Seiten der Bergwacht und Exekutiv­organen ist auch in diesem Jahr zu rechnen, welche bei Nichtbeachtung An­zeige bei der Bezirks­hauptmannschaft Schwaz erstatten!

 

                                                    Der Bürgermeister:

 

                  Günter Fankhauser

07.04.2014