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Sitzungsprotokolle

Hier finden Sie die Protokolle "öffentlicher Teil" der Gemeinderatssitzungen. Bitte beachten Sie Folgendes: 

Erst nach der Unterzeichnung gemäß § 46 Absatz 4 Tiroler Gemeindeordnung ist das Protokoll eine öffentliche Urkunde im Sinne § 47 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG 1992) bzw. § 292 Zivilprozessordnung (ZPO) mit entsprechender Beweiskraft, z.B. vor Gerichten.

Aufgrund dieses zeitlichen Ablaufes kann es vorkommen, dass ein Gemeinderatsprotokoll erst relativ spät in der Gemeinde-Homepage erscheint, weshalb wir höflich um Verständnis ersuchen!

Dr. Wolfgang Stöckl, Amtsleiter

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