"Geburtsurkunde"
Kann nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dem die Geburt erfolgt/erfolgte.
"Heiratsurkunde"
Kann nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dem die Eheschließung erfolgt/erfolgte.
"Sterbeurkunde"
Kann nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dem der Sterbefall erfolgt/erfolgte.