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Vaterschaftsanerkenntnis

Die Vaterschaft zu einem außerehelich geborenen österreichischen Kind wird durch persönliche Erklärung des Vaters in öffentlicher Urkunde anerkannt. Eine Frist, in der die Vaterschaft anerkannt werden muss, gibt es nicht.

Zur Beurkundung sind folgende Original-Urkunden notwendig:  

  • Geburtsurkunde des Vaters (gegebenenfalls mit deutscher Übersetzung)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters (bei Ausländern: Reisepass)
  • gegebenenfalls Nachweis eines akademischen Grades (Verleihungsurkunde)
  • Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)

Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung zu einem österreichischen Kind sind zuständig:

  • jedes Jugendamt (Jugendwohlfahrtsträger)
  • jedes Standesamt (auch das Standesamt des Wohnsitzes!)
  • jedes Bezirksgericht
  • jeder Notar
  • jede österr. Vertretungsbehörde im Ausland, wenn Vater oder Kind Österreicher sind

Bei einem Kind mit fremder Staatsangehörigkeit gelten unter Umständen andere gesetzliche Bestimmungen (z.B.: einige Länder kennen keine Legitimierung nach der Eheschließung). Für nähere Details gibt unser Standesamt gerne Auskunft.