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Kanalanschlussgebühr

Kanalordnung und Kanalgebührenordnung der Marktgemeinde Mayrhofen

Die Kanalanschlussgebühr wird für Neu-, Zu- und Umbauten vorgeschrieben. Bemessungsgrundlage ist die verbaute Grundfläche (Außenmaße) vervielfacht mit der Anzahl der Geschosse, wobei Keller und Dachgeschoss als je ein Geschoss zählen. Gebäude, die mit Mindestabstand errichtet werden dürfen, sind in die Flächen ebenfalls einzubeziehen.

Gebührensatz: € 11,20 je m² der Bemessungsgrundlage